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Oder sofort berechnen und absichern!

Keine Gesundheitsfragen oder Wartezeit, deine Leistung erhältst du sofort


Einzigartig leistet auch, wenn die Behandlung schon angeraten oder begonnen wurde


Keine Leistungsbegrenzungen dein Eigenanteil sinkt oder entfällt ganz


Bis zu 100% Erstattung – die Leistung deiner Krankenkasse wird verdoppelt: auf bis zu 100% der Gesamtrechnung


Fehlende Zähne & zukünftige Behandlungen sind mitversichert

Das sagen unsere Kunden
⭐⭐⭐⭐⭐ 4.9/5

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Zahnersatz Sofort Bewertung

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Zahnersatz Sofort Abrechnungsbeispiele

✔ Wie funktioniert die Zahnersatzversicherung mit Sofortleistung? Abschließen, wenn es schon zu spät ist? So einfach gehts: Beim Zahnarzt: Angenommen, Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben keine Zahnersatzversicherung. Und eines Tages eröffnet Ihnen Ihr Zahnarzt, dass Sie unbedingt Zahnersatz brauchen. Dann wird es teuer. Denn selbst wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos geführt haben, kommt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für alles auf. Ihnen bleibt ein Eigenanteil, der Hunderte oder sogar Tausende Euro betragen kann. Zahn-Ersatz-Sofort abschließen: Diese Versicherung von ERGO können Sie noch abschließen, wenn eine Zahnersatzbehandlung bereits geplant ist. Das ist einzigartig. Sogar wenn die Behandlung vor maximal 6 Monaten begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist, leistet ERGO. Denn die Zahnzusatzversicherung enthält keine Wartezeiten – und keine weiteren Leistungsbegrenzungen. Leistungsfall melden: Sie lassen sich behandeln und reichen die Zahnarztrechnung bei ERGO ein. Mit der Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz auf bis zu 100 % der Zahnarztrechnung. Diese Leistung erhalten Sie umgehend auf Ihr Konto. Damit begleichen Sie Ihre Rechnung ganz einfach. Gut abgesichert in die Zukunft: Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate ab dem Versicherungsbeginn. Nach diesen 24 Monaten können Sie die Versicherung kündigen, und zwar immer zum Monatsende.

✔ Was heißt Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit? Zahnzusatzversicherung Sofort und ohne Wartezeit bedeutet: Sobald Sie die Versicherung abgeschlossen haben, sind Sie abgesichert. Und haben sofort Anspruch auf Leistungen. Eben ohne Wartezeit. Sie können diese einzigartige Zahnzusatzversicherung Sofort noch abschließen, wenn Ihnen der Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorliegt. Sogar dann noch, wenn die Zahnersatzbehandlung bereits begonnen hat. Läuft die Behandlung noch nicht länger als 6 Monate und ist nicht abgeschlossen, erhalten Sie folgende Leistung: Die ERGO Krankenversicherung AG verdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse – auf bis zu 100 % der Gesamtrechnung. Im besten Fall beträgt Ihr Eigenanteil 0 €. Außerdem gibt es keine Gesundheitsfragen und Jahreshöchstsätze.

✔ Für wen ist die Zahnersatz Sofort Versicherung geeignet? Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eignet sich für alle gesetzlich Versicherten. Denn ohne private Vorsorge bezahlen Sie als gesetzlich Versicherter einen großen Teil der Kosten für Zahnersatz selbst. Also für Kronen, Brücken oder Prothesen. Die Krankenkasse übernimmt nur einen festgelegten Zuschuss. Mit der Zahnzusatzversicherung Sofort und ohne Wartezeit bleiben Sie nicht auf diesen Kosten sitzen. Für privat Versicherte ist die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leider nicht geeignet. Denn eines ihrer besonderen Kennzeichen ist, dass sie den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt.

✔ Wie sinnvoll ist die Zahnersatz Sofort Versicherung? Zahnersatz bleibt den meisten Menschen trotz bester Pflege nicht erspart. Oft wird er völlig überraschend nötig. Wer dann nicht vorgesorgt hat, steht urplötzlich vor Kosten von mehreren Tausend Euro. Genau deshalb ist die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit mit sofortiger Leistung sinnvoll. Der große Vorteil dieser günstigen Zahnzusatzversicherung: Sie können sie auch dann noch abschließen, wenn eine Zahnersatzbehandlung bereits angeraten ist. Selbst wenn die Zahnersatzbehandlung vor bis zu 6 Monaten begonnen hat und noch nicht abgeschlossen ist, wird sie bezahlt. Denn die Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung enthält weder Wartezeiten noch weitere Leistungsbegrenzungen. Aber Achtung: Wenn Ihre Zahnbehandlung vor mehr als 6 Monaten begonnen hat, bekommen Sie keine Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Mit der Zahnzusatzversicherung Sofort verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz auf bis zu 100 % der Zahnarztrechnung. So haben Sie eine deutlich geringere Zuzahlung bei Kronen, Brücken oder anderen Zahnersatzmaßnahmen. Mit den Leistungen der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kann Ihr Eigenanteil sogar bis auf 0 € sinken.

✔ Leistungen der Zahnersatz Sofort Versicherung: Beim Tarif Zahnzusatz Sofort und ohne Wartezeit bekommen Sie von ERGO Leistungen für folgenden Zahnersatz: -Für Kronen: Unter Krone versteht man einen prothetischen Überzug von natürlichen Zähnen bzw. Implantaten mit Metall, Kunststoff oder Keramik. -Für Brücken zum Ersatz fehlender Zähne (festsitzend) -Für Prothesen: Das sind zahntechnische Werkstücke zum Ersatz einiger Zähne (Teilprothese, partielle Prothese) oder aller Zähne (Vollprothese). Meist auf Kunststoffbasis, bei Teilprothesen auch auf Metallbasis. Die Ersatzzähne können aus Porzellan gefertigt sein. Häufiger verwendet man allerdings Kunststoff. -Für implantatgetragenen Zahnersatz: Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden. Sie dienen zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen, die dann als implantatgetragener Zahnersatz bezeichnet werden. Durch ein fast naturidentisches Aussehen und Gefühl bieten Implantate hohen Komfort. Übrigens: Auch wenn Sie nicht mehr alle Zähne haben, lohnt sich die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Sie. Denn bestehende Prothesen und sogar fehlende Zähne sind mitversichert. Das bedeutet: Muss ein fehlender Zahn ersetzt werden, z. B. mit einer Brücke, bekommen Sie dafür Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung Sofort und ohne Wartezeit. Dabei gibt es nur eine Einschränkung: Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie von ERGO maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen. Erstattungsfähig sind Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen. Die Zahnarztrechnung wird also bis zu dem Maß übernommen, in dem Ihr Zahnarzt innerhalb der Gebührenordnung abrechnet. Keine Leistungen der Zahnzusatzversicherung Sofort und ohne Wartezeit bekommen Sie bei: -Behandlungen, die der Zahnerhaltung dienen, z. B. professionelle Zahnreinigung, Füllungen (Inlays und Onlays), Wurzelbehandlungen usw. -Kieferorthopädischen Maßnahmen -Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt -Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden -Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten -Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen kann ERGO die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. -Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen -Über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen -Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen -Auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen

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